Juni 2003
Als die Vereinten Nationen vor über 20 Jahren das „Internationale Jahr der Behinderten“ ausriefen, kam es bei der Eröffnungsveranstaltung am 24. Januar 1981 in der Dortmunder Westfalenhalle zu einem Eklat. Eine „Aktionsgemeinschaft gegen das UNO-Jahr“ blockierte mit aneinandergeketteten Rollstühlen die Eröffnung durch den damaligen Bundespräsidenten Dr. Karl Carstens, weil man sich fremdbestimmt fühlte. Ganz anders war nun die Atmosphäre bei der Eröffnungsfeier am 21./22. Februar 2003 in Magdeburg, wo sich mehrere hundert Menschen mit und ohne Behinderung freundschaftlich begegneten.
Die Eröffnungsfeier des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 wurde von betroffenen Menschen selbst organisiert und durchgeführt nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns!“. Die zu diesem Zweck eingerichtete Nationale Koordinierungsstelle versteht Behindertenpolitik als Menschen- und Bürgerrechtspolitik in einem globalen Sinne. So soll Behindertenpolitik in Europa in Zukunft unter die drei Leitforderungen gestellt werden: – Teilhabe verwirklichen, – Gleichstellung durchsetzen, – Selbstbestimmung ermöglichen. Dazu müssen in Deutschland die Ansprüche auf gesellschaftliche Teilhabe ergänzt und ausgebaut werden. In diesem Sinne fordert die Magdeburger Abschlusserklärung: – das Sozialgesetzbuch IX weiter zu entwickeln, – die Gleichstellungsbestimmungen auf kommunaler und Landesebene zu verankern, – die zivilrechtlichen Antidiskriminierungsvorschriften zu verabschieden und – die Möglichkeit der persönlichen Assistenz auszubauen. In dieser Magdeburger Erklärung wird aber auch festgestellt, dass das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen durch die Bioethik bedroht ist, insbesondere – in der gegenwärtigen Anwendung von Pränataldiagnostik in der Schwangerschaftsvorsorge, die zu einer eugenischen Rasterfahndung ausufert, – in einer medizinischen Diskussion, die das Lebensrecht behinderter Säuglinge und von Menschen im Koma zunehmend in Frage stellt, – in einer Rechtsprechung, die diese lebensfeindlichen Tendenzen absichert, – in der Zulassung von Biotechnologien, wie Klonen, Präimplantationsdiagnostik und Embryonenforschung, die das gesellschaftliche Klima behindertenfeindlicher machen.
Die Teilnehmer/innen begrü.ten, dass der Deutsche Bundestag ein umfassendes Klonverbot beschlossen hat. Sie forderten die Bundesregierung auf, diesen Beschluss konsequent umzusetzen und sich nicht gegen ihn zu stellen. Ebenso wurde eine umfassende ethische Reflektion dieser Entwicklung unter Beteiligung behinderter Menschen gefordert.
* Der Autor ist Fachreferent der Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz, Köln
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